Berlin: (hib/MAR) Im öffentlichen
Dienst von Bund, Ländern und Kommunen haben etwa 200.000
Beschäftigte ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis,
davon im Bereich des Bundes weniger als 5.000. Diese Zahlen nennt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1783) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/1594) unter Berufung auf die Angaben des
Statistischen Bundesamtes mit Stand vom 30. Juni 2005. Nach Monaten
spezifizierte Daten für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des
neuen Tarifrechts am 1. Oktober 2005 lägen nicht vor,
heißt es weiter. Die Linke hatte im Zusammenhang mit dem
neuen Tarifvertrag "gravierende Gehalts- und
Status-Verschlechterungen" für neu eingestellte
Beschäftigte kritisiert, die gerade befristet
Beschäftigte mit Unterbrechungszeiten von mehr als sechs
Monaten beträfen. Die Regierung verweist hierzu auf
"umfangreiche Überleitungsvorschriften" und
Ausgleichsmaßnahmen für von der Systemumstellung
besonders betroffene Beschäftigtengruppen. Diese greifen nach
ihren Angaben grundsätzlich auch für befristet
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis beim Bund zeitnah
fortgesetzt wird. Darüber hinaus seien die Entgeltbedingungen
für jüngere Beschäftigte gegenüber dem alten
Recht verbessert worden.