Berlin: (hib/VOM) Nach
Entschädigungen nach dem Vermögensgesetz für
erlittenes NS-Unrecht erkundigt sich die Linksfraktion in einer
Kleinen Anfrage (
16/1817). Im Vermögensgesetz, über
das Vermögensschäden durch NS-Unrecht geltend gemacht
werden können, verhindere die bereits auf den 30. Juni 1993
festgelegte Befristung, dass erst danach bekannt gewordene
Tatsachen berücksichtigt werden können. Die Abgeordneten
halten eine "so starre Fristenregelung" für höchst
problematisch. Dies werde den Interessen der NS-Verfolgten und
ihrer Angehörigen nicht gerecht, deren oft berechtigte
Ansprüche mit dem Verweis auf gesetzlich vorgeschriebene
Fristen abgewiesen würden. Die Regierung soll sagen, wie viele
Anträge auf Entschädigung von NS-Opfern nach dem
Vermögensgesetz noch entschieden werden müssen und ob
Fälle bekannt sind, in denen durch das Auftauchen neuer
Quellen, Belege und Erkenntnisse auch Entschädigungsverfahren
neu bewertet werden mussten. Schließlich erkundigt sich die
Fraktion, welche Möglichkeiten der Entschädigung die
Regierung für die Fälle sieht, in denen diese neuen
Erkenntnisse erst nach dem 30. Juni 1993 aufgetaucht sind.