Regierung: Beschränkung des Versammlungsrechts in
Einzelfällen rechtens
Inneres/Antwort - 20.06.2006
Berlin: (hib/JBU) Die Verbesserung der
Möglichkeiten, rechtsextremistische Versammlungen zu
beschränken oder zu verbieten, ist und war unabhängig der
Fußball-WM ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Dies
erklärt sie in ihrer Antwort (
16/1819) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1695). Diesem Ziel diene auch die im April
in Kraft getretene Änderung des Versammlungsgesetzes. Die
Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass in
Ausnahmefällen Versammlungsbeschränkungen und -verbote
nach geltendem Recht zulässig sein können. Dies sei
abhängig von den Umständen des Einzelfalles. Die
Entscheidung hierüber falle in die Zuständigkeit der
Länder, denen der Vollzug des Versammlungsgesetzes
obliege.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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