Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes ( 16/1889) vorgelegt. Zugleich hat die Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht, das Elterngeld sozial zu gestalten ( 16/1877). Der Bundestag wird beide Vorlagen am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten.
Nach den Koalitionsplänen sollen erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Berufstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich verringern, zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro, erhalten. Zwei zusätzliche Monate lang werde das Elterngeld als Bonus gezahlt, wenn auch der jeweils andere Ehepartner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Darüber hinaus soll das Elterngeld jene Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, mit einem Sockelbetrag von 300 Euro monatlich unterstützen, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat. Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Kindern, die kurz nacheinander geboren wurden, sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Ziel ist es nach Darstellung der Fraktionen, dass sich Mütter und auch Väter eine Zeitlang der Betreuung ihres neugeborenen Kindes widmen können. Mit Hilfe des Elterngeldes sollen sie wählen können, wer in welchem Umfang und wann in der insgesamt möglichen Bezugsdauer von 14 Monaten die Leistungen in Anspruch nimmt. Dabei seien mindestens zwei Monate für den anderen Ehepartner vorgesehen. Wie es weiter heißt, können die Elterngeldmonate auch gleichzeitig beansprucht werden. Es soll auch möglich sein, das Elterngeld bei halbierten Monatsbeträgen doppelt so lange zu beziehen. Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ablösen. Den Bund wird es im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro, im Jahr 2008 4,04 Milliarden Euro und 2009 4,05 Milliarden Euro kosten. Die entsprechenden Kosten für das auslaufende Erziehungsgeld belaufen sich für den Bund 2007 auf 1,94 Milliarden Euro, 2008 auf 470 Millionen Euro und 2009 auf 8 Millionen Euro.
Die Linksfraktion begrüßt in ihrem Antrag das Elterngeld, betont aber, dass diese "Neuorientierung der Familienpolitik" nicht aus einer Umverteilung von Arm zu Reich bestehen dürfe. Die Finanzierung des Elterngeldes, von dem hauptsächlich Besserverdienende zu Lasten einkommensschwacher Familien und Alleinerziehender profitierten, werde deshalb abgelehnt. Die Abgeordneten empfehlen, den Bezug des Sockelbetrages von 300 Euro zwei Jahre lang zu ermöglichen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II sowie des Kinderzuschlages solle vom Elterngeldbezug unberührt bleiben. Auch solle im Gesetz geregelt werden, dass von einer hälftigen Aufteilung des Elterngeldanspruches auf beide Elternteile ausgegangen wird. Die Übertragung des eigenen Anspruchs auf den anderen Elternteil solle für fünf Monate möglich sein. Alleinerziehende sollten den vollen Elterngeldanspruch beider Elternteile erhalten. Gleichzeitig wird empfohlen, für Väter einen Anspruch auf zehn Arbeitstage Sonderurlaub bei voller Lohnfortzahlung aus Anlass der Geburt eines Kindes im Mutterschutzgesetz zu verankern. Die Höchstfrist, in der der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer greift, die Elternzeit beantragen, müsse von acht auf zwölf Wochen erhöht werden. Damit solle verhindert werden, dass vor allem Vätern acht Wochen vor Antritt der Elternzeit nur genau ein Tag bleibt, um eine durch Kündigungsschutz abgesicherte Elternzeit zu beantragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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