Berlin: (hib/BOB) Die Bildung des Menschenrechtsrates stellt eine "gute Grundlage" zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes durch die Vereinten Nationen (UN) und ihre Mitgliedsstaaten dar. Darin sind sich die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD einig. In einem Antrag ( 16/1891) äußern sie die Erwartung, dass aus den Vorgaben der UN-Generalversammlung ein "effektives und glaubwürdiges Menschenrechtsgremium" gemacht wird. Union und Sozialdemokraten fordern das Parlament auf zu bedauern, dass die USA sich nicht zu einer Kandidatur entschlossen habe. Festzustellen sei weiterhin, dass einige Länder gewählt worden seien, die "erhebliche Defizite" bei der Einhaltung der Menschrechte aufwiesen (zum Beispiel Kuba, die Volksrepublik China und Saudi-Arabien). Die Koalitionsfraktionen wollen des Weiteren, dass der Bundestag den neuen Menschenrechtsrat auffordert, das ihm von der UN-Generalversammlung erteilte Mandat zu nutzen und sich zu einem "unabhängigen, unparteiischen, glaubwürdigen und objektiven Gremium" für den Menschenrechtsschutz entwickelt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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