Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat moniert, dass die EU-Richtlinien zur Anti-Diskriminierung "gerade auch auf Grund der Haltung der früheren Bundesregierung" unnötige, zu detaillierte und bürokratische Regelungen enthalten. Dies macht die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/1780) deutlich. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass in dem vorliegenden Entwurf noch zusätzliche überflüssige Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben enthalten seien, die nicht durch die zu Grunde liegenden europäischen Richtlinien zwingend vorgegeben wurden. Insbesondere ist der Bundesrat der Auffassung, dass das umfassende Diskriminierungsverbot für private Mietverträge nicht gelten soll. Auch sollte es nicht ausreichen, Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen "glaubhaft" zu machen. Deswegen sei die Beweisleistung in dem Gesetzentwurf neu zu fassen. Ferner müsse das zusätzliche Klagerecht für Betriebsräte gestrichen werden. Auch sei klarzustellen, dass ausschließlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes gälten, wenn die Benachteiligung in einer Entlassung liegt.
Der Bundesrat ist der Auffassung, die vorgeschlagenen Regelungen des Anti-Diskriminierungsgesetzes würden zu einem erheblichen Bürokratiezuwachs sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Bereich führen: Unternehmen und öffentliche Dienststellen müssten bestehende Beschwerdestellen beibehalten oder neue einrichten, die über jede behauptete Benachteiligung entscheiden müssten. Durch eine neue Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber über sämtliche Vorgänge, die auch nur entfernt diskriminierungsrelevant sein könnten, entstünde die Notwendigkeit, sämtliche Entscheidungskriterien für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses niederzulegen, um sie im Streitfall nachweisbar darlegen zu können. Dieses führte zu einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung und für die Unternehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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