Bundesregierung will Allgemeines Eisenbahngesetz
novellieren
Verkehr und Bau/Gesetzentwurf - 21.06.2006
Berlin: (hib/SAS) Das
Fahrzeugeinstellungsregister soll künftig nicht mehr von der
Deutschen Bahn AG geführt werden, sondern vom
Eisenbahn-Bundesamt. Diese Regelung sieht der von der
Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (
16/1851) vor. Mit der Novellierung soll eine
EU-Richtlinie vom 29. April 2004 in nationales Recht umgesetzt
werden. Dabei geht es um die Interoperabilität (d. h., dass
Schienenfahrzeuge möglichst durchgängig zwischen
verschiedenen Netzen verkehren können) des
transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und des
konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems.
Ausgeweitet wird in diesem Zusammenhang auch die Anordnungsbefugnis
der Eisenbahnaufsichtsbehörden auf Bevollmächtigte von
Herstellern von Interoperabilitätskomponenten sowie auf
benannte Stellen. Der Bund begründet seine
Gesetzgebungskompetenz mit der Wahrung der Wirtschaftseinheit im
gesamtstaatlichen Interesse.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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