Im Bundestag notiert: Verwendung von Steuermitteln im Zuge der
Terrorbekämpfung
Inneres/Antwort - 21.06.2006
Berlin: (hib/MAR) Die finanziellen
Auswirkungen des Gesetzes zur Finanzierung der
Terrorbekämpfung können ex post nicht aus dem
Kassenaufkommen hergeleitet werden. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1836) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/1719) zur Verwendung von Steuermitteln im
Zuge der Terrorbekämpfung in den Jahren 2002 bis 2005. Weiter
heißt es, die Vielzahl an Einflussfaktoren, die auf das
kassenmäßige Steueraufkommen wirken, mache es
unmöglich, die Effekte der einzelnen gesetzlichen
Maßnahmen zu separieren.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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