Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Mittelstand noch weiter zu entlasten. Dies geht aus seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ( 16/1853) hervor. Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit einem bereits von den Koalitionsfraktionen ins Parlament eingebrachten Gesetzentwurf ( 16/1407). Die Regierung plant, in verschiedenen Rechtsbereichen "unnötige Vorschriften" abzuschaffen und vorhandene Regelungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Geändert werden sollen 13 Gesetze und zwei Verordnungen, darunter das Bundesdatenschutzgesetz, die Abgabenordnung, das Umsatzsteuergesetz, das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, die Gewerbeordnung, das Chemikaliengesetz und das Personenbeförderungsgesetz. Die Länderkammer regt vor allem an, die Vorschläge der Industrie- und Handelskammern zum Abbau bürokratischer Belastungen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Diese hätten dazu im vergangenen Dezember 28 Vorschläge unterbreitet. Die Regierung habe diese allerdings "nur in geringem Maße" aufgegriffen. Sie sollten daher in einem weiteren Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes berücksichtigt werden.
Der Bundesrat betont darüber hinaus, dass die vorgesehene Anhebung des Schwellenwertes für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von vier auf neun Beschäftigte eine wichtige Entlastung für die Unternehmen darstelle. Ein Datenschutzbeauftragter soll künftig erst dann in Unternehmen bestellt werden müssen, wenn sich mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Der Bundesrat fordert, die Vorschriften, die eine Pflicht des Unternehmers zur Bestellung von Beauftragten begründen, insgesamt kritisch zu überprüfen, vor allem auf ihre Notwendigkeit für kleine und mittlere Betriebe. Häufig seien selbst kleinste Unternehmen davon betroffen, was für erheblichen bürokratischen Aufwand sorge. Der Bundesrat nennt konkret Beauftragte für den Umwelt- und Brandschutz, für die Sicherheit, für die Überwachung der Hygiene, den Laserschutz, die allgemeine Sicherheit, für Gefahrgut und den Gewässerschutz. Das "Beauftragtenwesen" müsse insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, so die Länderkammer.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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