Regierungskoalition schließt Änderungen an
Föderalismusreform nicht aus
Rechtsausschuss - 22.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Regierungskoalition
aus CDU/CSU und SPD will offenbar Änderungen bei der
Föderalismusreform nicht grundsätzlich
ausschließen. Die mehrtägigen Anhörungen
hätten gezeigt, wo es noch Korrekturbedarf gebe. Momentan
fänden noch Gespräche statt, auch mit den eigenen
Fraktionen und mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Die Hearings hätten im Übrigen auch gezeigt, dass die
Notwendigkeit einer Reform von allen Seiten erkannt wird,
hieß es am Mittwochnachmittag in einer Sitzung des
Rechtsausschusses. Die Oppositionsfraktionen FDP, Linkspartei und
Bündnis 90/Die Grünen teilten die Auffassung, dass eine
Reform notwendig sei. Sie hatten aber - teils gravierende - Kritik
an einzelnen Punkten der beabsichtigten Grundgesetzänderungen.
So bezeichneten es die Liberalen als falsche Entscheidung, die
Reform der Finanzverfassung auszuklammern. Man habe quasi den
zweiten Schritt vor dem ersten getan. Die SPD erwiderte dazu, man
habe immer eingeräumt, dass man im Kern noch nicht auf die
Finanzbeziehungen eingegangen sei. Man verspreche, dies in
allernächster Zeit zu tun. Die vorgelegte
Föderalismusreform ist mit dem Ziel der Entflechtung von
Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern nach
Auffassung der FDP-Fraktion dadurch gefährdet, dass der
Bundesrat teilweise wieder Zuständigkeiten erhält. Es sei
aber notwendig, die Kompetenzen der Länderkammer - soweit es
Bundesrecht betreffe - zurück zu schneiden. Ein weiterer
Kritikpunkt der FDP-Fraktion war die so genannte
"Ping-Pong-Gesetzgebung" (also das Recht der Länder in
bestimmten Fällen vom Bundesrecht abzuweichen). Dies sei
"fragwürdig". Auch das Kooperationsverbot zwischen Bund und
Ländern sei zu hinterfragen, ebenso wie die geplante Kompetenz
der Länder für den Strafvollzug. Die Fraktion Die Linke
bezeichnete unter anderem die geplante Regelung zur
öffentlichen Besoldung als fragwürdig. Die Folge sei,
dass "nach Kassenlage" bestimmte Berufe in vergleichsweise reichere
Bundesländer abwanderten. Ein Fehler sei es weiterhin, die
Zuständigkeit für den Strafvollzug an die Länder
abzugeben. Dies habe die Anhörung eindeutig gezeigt. Die
Linkspartei plädierte ebenso bei den Bereichen Heimrecht,
Umweltrecht und Bildung für nationale Standards, die dann auf
Länderseite umzusetzen seien. Die Grünen bezeichneten es
als falsch, Abweichungsmöglichkeiten für die Länder
im Umweltbereich vorzusehen. Ein einheitliches Umweltrecht werde
damit gefährdet. Die Fraktion schloss sich der Linkspartei an
in ihrer Kritik an der geplanten Zuständigkeitsverteilung im
Hochschulrecht. Wenigstens in den Grundzügen sollte der Bund
ein Mitspracherecht haben. Als kritikwürdig bezeichnete die
Fraktion auch die geplanten Änderungen beim Versammlungsrecht
und bei der beabsichtigten "Allzuständigkeit des
Bundeskriminalamtes".
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