Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Freitagmorgen der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2004 auf Antrag des Bundesministeriums der Finanzen ( 15/5206) Entlastung erteilt. Dafür stimmten die damaligen Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion stimmte dagegen und die CDU/CSU enthielt sich. Die FDP war nicht anwesend. Grundlage der Entscheidung war die Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof ( 16/160) zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2004. Danach sah das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2004 Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 257,3 Milliarden Euro vor. Darin war eine Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 29,3 Milliarden Euro enthalten. Vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen und aufgrund von Mindereinnahmen beim Bundesbankgewinn habe sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, die Eckwerte des Etats 2004 durch ein Nachtragshaushaltsgesetz anzupassen. Danach verringerte sich das Haushalts-Soll auf 255,6 Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme war um 14,2 Milliarden Euro auf 43,5 Milliarden Euro erhöht worden. Die Nettokreditaufnahme habe schließlich mit 39,5 Milliarden Euro um 17,1 Milliarden Euro höher gelegen als die Summe der Investitionsausgaben.
Die Mitglieder des Ausschusses kritisierten, dass betriebswirtschaftliches Denken noch immer nicht oberste Priorität in vielen Ministerien habe. Es sei mehr "Sensibilität" mit den anvertrauten Steuergeldern gefragt. Gerade der Etat 2004 zeige, dass der Bundeshaushalt dringend konsolidiert werden müsse. Staatliche Leistungen müssten auf zukunftsfähige Felder konzentriert werden. Deshalb forderte der Ausschuss die Bundesregierung einstimmig auf, Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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