Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, im Abstimmungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament zu einer Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) zu gelangen. Das fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/1888). Die so genannte REACH-Verordnung solle die europäische Chemikalienpolitik neu ordnen und werde voraussichtlich in diesem Jahr ihren Abschluss finden. Mit ihr solle der Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie gestärkt werden.
Im Verlauf des Verfahrens, so die Bündnisgrünen, sei der Verordnungentwurf aber immer weiter "zu Gunsten kurzfristiger wirtschaftlicher Ziele abgeschwächt" worden. Insbesondere die Belange des Mittelstands seien "bislang nicht ausreichend berücksichtigt" worden. Die Bundesregierung soll nun verschiedenen Änderungen, die vom Europäischen Parlament gegenüber dem Kommissionsentwurf beschlossen wurden, aufgreifen und sich für deren Umsetzung stark machen. Dazu gehöre unter anderem, den "Substitutionsanreiz für Unternehmen zu stärken", indem eine Zulassung gefährlicher Chemikalien nur befristet erteilt werde, und den "verpflichtenden Ersatz gefährlicher Stoffe vorzuschreiben" und diese nur zuzulassen, "wenn keine sicheren Alternativen vorhanden sind". Außerdem müsse die Transparenz der durch REACH generierten Daten verbessert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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