Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
es den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
ermöglichen, verbeamtete Mitarbeiter in den vorzeitigen
Ruhestand zu schicken. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung
des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim
Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen
Bundespost vorgelegt (
16/1938). Die Deutsche Post AG, die Deutsche
Postbank AG und die Deutsche Telekom AG beschäftigen auch nach
der Privatisierung weiterhin Beamte. Im Vergleich zu anderen
Unternehmen der Privatwirtschaft ergebe sich für sie daraus
eine besondere Personalsituation, heißt es in dem Entwurf.
Technologische Entwicklungen hätten in der Vergangenheit zu
personellen Überhängen geführt und machten auch
künftig einen Personalabbau notwendig. Bei der Deutschen Post
AG ersetzten vor allem Brief- und Paketverteilanlagen die
menschliche Arbeitskraft. Bei der Deutschen Postbank sei der einst
personalintensive Belegverkehr automatisiert worden und es werde
weit weniger Personal als früher benötigt. Die modernen
Vermittlungs- und Übertragungstechniken der Deutschen Telekom
verringerten ebenfalls den Personalbedarf. Vor allem im mittleren
technischen Fernmeldedienst seien Mitarbeiter entbehrlich geworden.
Auch vor dem Hintergrund eines zunehmend stärkeren Wettbewerbs
könnten die drei Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht
gegenüber den Beamten nicht mehr ausreichend erfüllen,
schreibt die Regierung. Trotz Qualifizierungs- und
Vermittlungsbemühungen, unter anderem in unternehmenseigenen
Personalservice-Agenturen, könnten den dort beschäftigten
Beamten nicht mehr in ausreichendem Umfang angemessene Aufgaben
angeboten werden. Wegen des bundesweiten Stellenabbaus komme eine
Übernahme der Beamten in den Bundesdienst ebenfalls nur in
Einzelfällen in Betracht. Aus diesem Grund müssten
Instrumente für einen sozialverträglichen Personalabbau
bereitgestellt werden. Betroffen sei auch die "Bundesanstalt
für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost", der im
Zuge der Postprivatisierung Aufgaben übertragen worden sind.
Wegen des kontinuierlichen Aufgabenrückgangs sei es dort
ebenfalls zu Personalüberhängen gekommen, die mit dem
vorhandenen Dienstrecht nicht abgebaut werden könnten. Der
Regierungsentwurf enthält eine Regelung zum vorzeitigen
Eintritt in den Altersruhestand unter bestimmten Bedingungen,
sodass ein aufgabenorientierter Personalabbau bei den Beamten der
drei Unternehmen und bei der Bundesanstalt "in angemessener Zeit"
erreicht werden könne. Dabei werde das durchschnittliche Alter
des Eintritts in den Ruhestand voraussichtlich bei 60 Jahren
liegen. Die Regelung ist nach Regierungsangaben kostenneutral, da
die drei Unternehmen die Kosten tragen, die der
Postbeamtenversorgungskasse entstehen. Die Regierung betont im
Übrigen, dass es sich bei dieser Vorruhestandsregelung um
einen "Altfall" aufgrund der Privatisierung der Bundespost handele.
Ein Kurswechsel in der Ablehnung von Vorruhestandsregelungen sei
damit nicht verbunden. Vorruhestandsregelungen hält die
Regierung nach eigener Darstellung für ungeeignet, um
personelle Strukturprobleme zu lösen.