Berlin: (hib/VOM) Der bislang frei
zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers soll
künftig an eine "Erlaubnis" gebunden werden. Die Industrie-
und Handelskammern sollen zu Erlaubnis- und Registrierungsstellen
für die etwa eine halbe Million einzutragenden
Versicherungsvermittler werden, heißt es in einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des
Versicherungsvermittlerrechts (
16/1935). Bislang müssen die
Versicherungsvermittler dem Gewerbeamt lediglich die Aufnahme ihrer
Tätigkeit anzeigen. Aufgrund einer EU-Richtlinie über die
Versicherungsvermittlung sind nun alle Mitgliedstaaten
verpflichtet, diese Tätigkeit einer Erlaubnispflicht zu
unterziehen. Voraussetzung für die Erlaubnis sollen eine
angemessene Qualifikation, eine Berufshaftpflichtversicherung,
geordnete Vermögensverhältnisse und der "gute Leumund"
des Vermittlers sein. Um nicht die gesamte Vermittlerbranche
undifferenziert mit der Erlaubnispflicht zu "überziehen", so
die Regierung, sollen die ausschließlich für ein
Versicherungsunternehmen tätigen Vermittler, die so genannten
"gebundenen Vermittler", von der Pflicht befreit werden, wenn das
Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung
übernimmt. Für die Vermittler von Versicherungen, die an
ein Produkt gebunden sind, etwa Kfz-Händler, soll es ein
vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Darüber hinaus ist
vorgesehen, die Anforderungen an die Anerkennung von
privatrechtlich organisierten Ombudsleuten als
außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsstellen
festzulegen. Die von den Vermittlern künftig geforderte
"Sachkunde" soll über eine Prüfung bei der Industrie- und
Handelskammer nachgewiesen werden müssen. Sie soll sich an der
Ausbildung zum Versicherungsfachmann des Berufsbildungswerks der
Deutschen Versicherungswirtschaft orientieren. Die Regierung
erhofft sich von dem Vorhaben, dass die Position des Kunden
gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers
in Europa harmonisiert wird. Das Vermittlerregister bei den
Industrie- und Handelskammern soll Kunden, Versicherungsunternehmen
und auch ausländischen Behörden Auskunft geben, ob ein
Versicherungsvermittler zugelassen ist. Der Bundesrat hat 18
Prüf- und Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf
vorgebracht. Unter anderem regt er an, dass die Privilegierung
produktgebundener Vermittler auch die Vermittlung von
Restschuldversicherungen umfassen soll, die von Händlern als
Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Dienstleistung im
Zusammenhang mit Finanzierungsgeschäften angeboten werden. Es
sei absolut marktüblich, heißt es in der Stellungnahme,
dass Restschuldversicherungen vom Kfz-Handel wahlweise mit
Finanzierungsangeboten vermittelt werden.