Gesetzentwurf für Bau einer deutsch-niederländischen
Grenzbrücke vorgelegt
Verkehr und Bau/Gesetzentwurf - 28.06.2006
Berlin: (hib/SAS) Der Bau einer
Grenzbrücke zwischen Deutschland und den Niederlanden ist
Gegenstand eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs
(
16/1939), der unter anderem ihre Finanzierung
regelt. Mit dem Gesetz soll ein Vertrag beider Staaten vom April
vergangenen Jahres über den Zusammenschluss der deutschen
Bundesstraße B 56n und der niederländischen
Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch
Errichtung einer Grenzbrücke in nationales Recht umgesetzt
werden. Bis Ende 2007 soll die Brücke fertig gebaut sein, so
die Regierung. Bis zu diesem Zeitpunkt verpflichten sich die
Vertragsstaaten auch die Anschlussstrecken auf ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet fertig gestellt zu haben. Die Regierung rechnet
eigenen Angaben zufolge mit Kosten in Höhe von 1,2 Millionen
Euro. Vereinbart ist im Einzelnen, dass für den Bau und die
Erneuerung der Brücke die Kosten anteilig von den
Vertragsstaaten getragen werden. Für die Unterhaltungs- und
Instandsetzungskosten, einschließlich der für die
Verkehrssicherung und den Winterdienst benötigten Mittel,
komme die Bundesrepublik auf. Die Niederlande erstattet Deutschland
Verwaltungskosten über drei Prozent der auf sie entfallenden
Bau- und Erneuerungskosten ohne deutsche Umsatzsteuer, heißt
es in dem Gesetzesvorhaben.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf