Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass alle überschüssigen Kleinwaffen und die dazu gehörende Munition, inklusive der von der Bundesregierung bislang nicht zu den Kleinwaffen gerechneten Pistolen und Revolver von Bundeswehr, Bundespolizei und Länderpolizeien, vernichtet werden. Sie solle ferner mit Anreiz- und Unterstützungsprogrammen darauf hinwirken, dass auch andere Staaten ihre Schusswaffenbestände auf ein Minimum reduzieren und überzählige Waffen vernichten. Die ist unter anderem Inhalt eines Antrages ( 16/1967), den die Grünen aus Anlass der Überprüfungskonferenz zum "UN-Aktionsprogramm zur Bekämpfung des illegalen Kleinwaffenhandels in all seinen Aspekten", die vom 26. Juni bis 7. Juli dieses Jahres in New York stattfindet, vorgelegt haben. Der Bundestag müsse darüber hinaus dafür plädieren, dem illegalen Handel mit Kleinwaffen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um diese Waffen unter Kontrolle zu bringen. Die Grünen erläutern, der Kampf gegen den internationalen Terrorismus, den Erhalt wehrtechnischer Fähigkeiten und die Bemühungen um eine Angleichung der Rüstungsexportpolitik im Rahmen der EU dürften nicht als Vorwand dazu dienen, um den bereits bisher oft lückenhaft umgesetzten Anspruch einer restriktiven Rüstungsexportpolitik weiter auszuhöhlen. Damit würden die vielen positiven Beiträge im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konterkariert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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