Berlin: (hib/VOM) Die im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 ( 16/1859) geplante Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Darstellung der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies betont sie in ihrer Gegenäußerung ( 16/1969) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf ( 16/1859), den der Bundestag am heutigen Donnerstag verabschiedet hat. Vorgesehen ist, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst vom 21. Entfernungskilometer an als Werbungskosten anzuerkennen. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2002 ausgeführt, so die Regierung, es sei eine "Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst am Werkstor beginnen zu lassen". Die Regierung will Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz künftig unabhängig von der Entfernung nicht mehr als Werbungskosten ansehen, sondern diese Fahrten als "ausschließlich privat veranlasst" betrachten. Es werde jedoch anerkannt, dass diese Entscheidung zu besonderen Härten für Fernpendler führen kann, deren Wohnortwahl oft durch familiäre Erfordernisse bestimmt sei. Dies werde dadurch berücksichtigt, dass Entfernungen vom 21. Kilometer an weiterhin anerkannt werden. Vor dem Hintergrund, dass von Beschäftigten heute eine erhöhte Mobilität und Flexibilität erwartet werde, sei eine solche Härtefallregelung zur "Wahrung der sozialen Ausgewogenheit" sachgerecht und verfassungsrechtlich möglich, heißt es in der Gegenäußerung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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