Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will eine Anregung des Bundesrates aufgreifen und das "Beauftragtenwesen" in Unternehmen insgesamt überprüfen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 16/1970) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ( 16/1853) hervor. Der Bundestag will das Gesetz am heutigen Donnerstag verabschieden. Über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau hinaus habe das Kabinett bereits im April einen Katalog von weiteren, längerfristig umzusetzenden 37 Entlastungen für den Mittelstand verabschiedet. Diese sollen im Laufe der Wahlperiode entweder in fachbezogene Einzelgesetze oder in das nach der Sommerpause vorzulegende zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse einfließen.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens seien zahlreiche Vorschläge aus der Wirtschaft analysiert worden, so die Regierung weiter, darunter auch Vorschläge des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Soweit diese Vorschläge für sofort umsetzbar gehalten worden seien, habe man sie in das vorliegende Gesetz oder in den im April beschlossenen Katalog für weitere Vorhaben aufgenommen. Die Bundesregierung erklärt, sie sehe vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die Vorschläge des DIHK erneut zu prüfen oder umzusetzen. Im Übrigen lehnt die Regierung die vom Bundesrat vorgebrachten Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf zum Teil ab, zum Teil greift sie sie aber auch auf. Überwiegend geht es dabei um Probleme des Datenschutzes in den Unternehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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