Berlin: (hib/BOB) Eine Änderung des Strafgesetzbuches verlangen Bündnis 90/Die Grünen für den Fall, dass weiter Bürger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt werden, obwohl sie unmissverständlich eine Ablehnung der jeweiligen Organisation zum Ausdruck bringen. Hintergrund eines entsprechenden Antrags der Fraktion ( 16/3202) ist der Fall eines 32-jährigen Versandhändlers, der den Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen wie durchgestrichene Hakenkreuze auf Buttons oder T-Shirts organisiert hatte und deshalb vom Landgericht Stuttgart zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Wie die Grünen weiter schildern, habe das Urteil "parteiübergreifend Unverständnis und Empörung" hervorgerufen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig würde, eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen angekündigt. Die Grünen halten ebenfalls eine "rechtliche Klarheit" für erforderlich und geboten. Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit behindere das Engagement gegen Rechtsextremismus. Es sei nicht akzeptabel, dass Menschen, die Anti-Nazi-Symbole an ihrer Kleidung trügen oder auf Protestplakaten verwendeten, mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechnen müssten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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