Berlin: (hib/ANK) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zum Aarhus-Übereinkommen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/2865) hervor. In dem Gesetzentwurf ( 16/2497) zum Übereinkommen vom Juni 1998 geht es um den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf