Berlin: (hib/MPI) Für einen wirksamen Schutz national bedeutsamer Kulturgüter setzt sich die FDP-Fraktion ein. In einem Antrag ( 16/3137) verweist sie darauf, dass mit der Föderalismusreform der Bund die ausschließliche Kompetenz für den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung habe. Nach dem so genannten Kulturgutschutzgesetz aus dem Jahre 1999 seien diejenigen Kulturgüter mit einem Ausfuhrverbot belegt, die in das von den Ländern zu führende "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" eingetragen sind. Die Liberalen verlangen nun angesichts der neuen Bundeskompetenz, dass dieses Verzeichnis aktualisiert und vervollständigt wird. Dabei sei zu prüfen, ob auch das im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befindliche national wertvolle Kulturgut aufgenommen werden sollte.
Ferner fordern die Abgeordneten, zusammen mit den Ländern und Kommunen die gemeinsame "Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" zu überarbeiten. Ziel müsse es sein, eine "Balance zwischen den Interessen der Alteigentümer und den Anliegen der Museen und öffentlichen Sammlungen" neu zu justieren. Nach Auffassung der FDP dürfe die Restitution von NS-Raubkunst im Geiste der Washingtoner Erklärung von 1998 "nicht so weit führen, dass die mit Rückgabeforderungen konfrontierten Sammlungen überhaupt keinen Handlungsspielraum mehr haben" und die Beweislast grundsätzlich bei den Museen liegt. In diesem Zusammenhang verweisen die Parlamentarier auf die umstrittene Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners Gemälde "Berliner Straßenszene" aus dem Jahr 1913 durch das Berliner Brücke-Museum an die Erben des ehemaligen Eigentümers Alfred Hess.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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