Berlin: (hib/SKE) Naturschutz in Deutschland soll sich an menschlichen Bedürfnissen orientieren und stärker privatisiert werden. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/3099). Im Zuge der Föderalismusreform sei dem Bund eine "abweichungsfeste Regelungsbefugnis für allgemeine Grundsätze des Naturschutzes" zugewiesen worden. Außerdem könne die Bundesregierung weiterhin Naturschutzgesetze auf den Weg bringen, zum Beispiel bei der Umsetzung von EU-Richtlinien. Der Bund solle daher Leitbilder erarbeiten, an denen sich die Bundesländer orientieren könnten.
Die Position von Naturschutzverbänden und engagierten Ehrenamtlichen solle gestärkt werden. Es sei wichtig, Menschen sachgerecht zu bilden, um guten Naturschutz zu gewährleisten. Da das Ordnungsrecht einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringe, solle in diesem gesellschaftlichen Bereich möglichst auf freiwillige Maßnahmen gesetzt werden. Diejenigen, die vor Ort lebten, müssten immer eingebunden werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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