Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei der Rentensicherung von geschiedenen Frauen in Ostdeutschland. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/2884) vermutete "Lücke" in der Altersversorgung von Frauen, die vor 1992 in Ostdeutschland geschieden wurden, bestehe nicht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/3092). Die durchschnittliche Rente geschiedener Frauen über 65 Jahre im Osten liege mit 832 Euro monatlich sogar über der Rente von geschiedener Altersgenossinnen in den alten Bundesländern (801 Euro monatlich).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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