Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales will am Montag, 6. November, in einer
öffentlichen Anhörung Sachverständige zu einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/2922) befragen, mit dem die
Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern europatauglich gemacht
werden sollen. Konkret geht es um die Arbeitnehmerrechte bei einer
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen
Mitgliedstaaten. Mit dem Entwurf soll eine entsprechende Passage
einer EU-Richtlinie vom September 2005 im nationalen Recht geregelt
werden. Notwendig ist dies, wie die Regierung in der
Begründung schreibt, da aus der Verschiedenartigkeit der
Mitbestimmungsregelungen in den EU-Staaten eine Minderung oder der
vollständige Verlust der Mitbestimmungsrechte resultieren
könnten - je nachdem, in welchem Land die aus einer
grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft
ihren Sitz nimmt. Die Regierung strebt an, dass die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer vorrangig auf dem Verhandlungsweg gesichert wird.
Entscheidendes Grundprinzip solle dabei der Schutz erworbener
Rechte der Arbeitnehmer sein. Zu der Anhörung im Sitzungssaal
4.900 des Paul-Löbe-Hauses, die von 11.30 bis 13.00 Uhr dauern
soll, sind unter anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund, die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der
Deutsche Richterbund geladen. Als Einzelsachverständige werden
der Kasseler Wirtschaftsjurist Professor Bernhard Nagel und der
Leiter der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am
Main, Professor Otto Ernst Kempen.