Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss wird
am Mittwoch, 8. November, zwei öffentliche Anhörungen zum
Thema Urheberrecht in der Informationsgesellschaft veranstalten.
Dazu liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/1828) und ein Antrag der FDP-Fraktion (
16/262) vor. Die Regierung sieht in ihrem
Gesetzentwurf vor, dass beim Gebrauch beispielsweise des
Internetradios oder bei Privatkopien auf CD-Rohlingen keine
wesentlichen Beschränkungen gelten sollen. Allerdings soll die
Kopie unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich
rechtswidrig hergestellt worden ist oder wenn die Vorlage unter
Verstoß gegen geltendes Recht im Internet zum Download
angeboten wurde. Die Liberalen erklären in ihrem Antrag, in
dem Gesetz sei vor allem eine weitere Verbesserung des
Rechtsschutzes vor der illegalen Nutzung geschützter Werke,
eine zeitgemäße Überarbeitung des
urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine sachgerechte
Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen
Nutzungsarten notwendig. Pläne zur Einführung einer so
genannten Bagatellklausel, durch die rechtswidrige
Vervielfältigungen in geringer Anzahl straffrei bleiben,
müsse der Bundestag ablehnen. Der erste Teil der
Anhörung, der um 13 Uhr beginnt, ist der
Urheberrechtsvergütung gewidmet. Zehn Sachverständige
sind dazu eingeladen: Till Barleben (Zentralverband Elektrotechnik-
und Elektronikindustrie aus Frankfurt am Main), Professor
Jürgen Becker (Zentralstelle für private
Überspielungsrechte aus München), Kathrin Bremer
(Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien e.V. aus Berlin), Professor Max Fuchs (Deutscher Kulturrat
e.V. aus Berlin), Professor Reto M. Hilty (Max-Planck-Institut
für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht aus
München), Professor Johannes Kreile (Spitzenorganisation der
Filmwirtschaft e.V. aus Wiesbaden), Benno H. Pöppelmann
(Initiative Urheberrecht aus Berlin), Christian Sprang
(Börsenverein des Deutsche Buchhandels e.V. aus Frankfurt am
Main), Professor Artur-Axel Wandtke (Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
von der Humboldt-Universität zu Berlin) und Hajo Riedenbeck
(Gesellschaft für Konsumforschung aus Nürnberg). Der
zweite Teil der Anhörung beginnt um 16.30 Uhr. Thema ist die
Kabelweitersendung. Als Experten sind eingeladen neben Professor
Jürgen Becker, Professor Thomas Dreier (Fakultät für
Informatik der Universität Karlsruhe), Professor Georgios
Gounalakis (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht an
P der Philipps- Universität Marburg), Claus Grewenik (Verband
Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. aus Berlin) und Ralf
Heublein (Deutscher Kabelverband e.V. aus Berlin). Beide Teile der
Anhörung finden im Raum 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses statt.
Eine Anmeldung ist erforderlich beim Sekretariat des
Rechtsausschusses, Tel. (030) 227-32430, E-mail:
rechtsausschuss@bundestag.de .