Berlin: (hib/WOL) Mit einer Änderung
des im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes soll
die "sofort vollziehbare Abschiebemöglichkeit
gefährlicher ausländischer Personen" im Aufenthaltsgesetz
nun wieder aufgehoben werden. Dies wollen die
Bündnisgrünen mit einem Gesetzentwurf (
16/3198) erreichen. Die Fraktion bezieht sich
dabei auf den Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz von Juli
2006. Danach hat sich die Regelung in der Praxis "nicht
bewährt". Zur sofortigen Abschiebung bei besonderer Gefahr
für die Sicherheit der Bundesrepublik oder bei einer
terroristischen Gefahr sei eine auf Tatsachen gestützte
Prognose erforderlich. Vermutungen oder entfernt liegende
Anhaltspunkte reichten dabei nicht aus, ein gefährliches
Verhalten von Ausländern festzustellen und eine Abschiebung zu
veranlassen. Die Bündnisgrünen führen an, das
Bundesinnenministerium selbst habe im Evaluierungsbericht
festgestellt, die bisherige Nichtanwendung lege diesen Schluss
nahe. Laut Evaluierungsbericht haben die Bundesländer
erklärt, "bisher" hätten keine geeigneten Fälle oder
entsprechende Sachverhalte vorgelegen. Konkrete gerichtsverwertbare
Tatsachen entsprechend den Anforderungen des Gesetzes hätten
bislang "in keinem Fall" mit erforderlicher Sicherheit bejaht
werden können. Aus diesem Grund solle die Vorschrift, der im
Regierungsentwurf (
15/420) zunächst nicht enthalten war und
dessen Hereinnahme fast zum Scheitern des Zuwanderungsgesetzes
geführt" habe, aufgehoben werden.