Berlin: (hib/MPI) Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Gesundheitsreform ( 16/3100) wird sich der zuständige Fachausschuss in voraussichtlich sieben öffentlichen Anhörungen befassen. Geplant ist, 26 Stunden lang Sachverständige zu dem 582 Seiten umfassenden Entwurf zu befragen. Die erste Anhörung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestagspräsidenten, am Montag, dem 6. November, von 10 bis 14 Uhr im Großen Saal des Bundesfinanzministeriums (Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin) stattfinden. Dabei soll es zunächst um Fragen des Versicherungs- und Leistungsrechtes gehen. Eingeladen sind 54 Verbände, darunter die Spitzenorganisationen der Krankenkassen, Ärzte-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Neben dem Gesetzentwurf der Koalition stehen auch Anträge der drei Oppositionsfraktionen auf der Tagesordnung ( 16/1928, 16/1997 und 16/3096).
Bereits am Nachmittag desselben Tages (15 bis 18 Uhr) ist, wieder vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundestagspräsidenten, die zweite Anhörung vorgesehen. Im Anhörungssaal 3101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses soll es dann um die Fragen der künftigen Organisation des Gesundheitswesens gehen. Neben den Krankenkassen-Spitzenverbänden, der Knappschaft und dem Bundesversicherungsamt sind unter anderen auch die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eingeladen.
Am Mittwoch, den 8. November, soll es in der dritten Anhörung in der Zeit von 11 bis 15 Uhr um die Umstrukturierung in der privaten Krankenversicherung (PKV) gehen. Sitzungsort ist der CDU/CSU-Fraktionssaal 3 N001 im Reichstagsgebäude. Weitere Anhörungen sind für Montag, den 13. November, und Dienstag, den 14. November, geplant.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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