Berlin: (hib/BOB) Mit dem Operationsgebiet der im Rahmen eines UN-Einsatzes eingesetzten deutschen Marine vor der Küste des Libanon beschäftigt sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/3211) weist sie darauf hin, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe am 13. September in einer Pressekonferenz nach Angaben der Liberalen unter anderem die Frage verneint, "ob es eine 6/7-Meilen-Zone gibt, die wir nicht betreten dürfen". Man könne den gesamten Bereich befahren, wie das erforderlich sei, habe Merkel weiter gesagt. Auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hätten im Bundestag laut FDP keinen anders lautenden Hinweis gegeben. In dem Antrag der Bundesregierung an das Parlament werde vom "den libanesischen Küstengewässern sowie eine Seeraum bis ca. 50 Seemeilen" gesprochen.
Am 12. Oktober seien dann die Abstimmungsgespräche zur Umsetzung des Mandats zwischen den Vereinten Nationen - unter deutscher Beteiligung - und der libanesischen Seite mit einem Protokoll abgeschlossen worden. In ihm heiße es, dass die Bundeswehr die volle Zuständigkeit außerhalb der territorialen Gewässer habe; zwischen sechs und zwölf Seemeilen vor der libanesischen Küste operierten libanesische und deutsche Soldaten gemeinsam und bedürften einer libanesischen Erlaubnis; bis zu sechs Seemeilen dürften deutsche Kräfte nur auf Anforderung Libanons tätig werden. Die Liberalen berufen sich auf eine Unterrichtung des Parlaments durch das Verteidigungsministerium. Die FDP fragt nun unter anderem, welche Erkenntnisse und Dokumente der Regierung zum Zeitpunkt der Pressekonferenz und zur Bundestagsdebatte vorgelegen hätten und aus welchen Gründen die Regierung eine erneute Beschlussfassung des Parlaments zum Libanoneinsatz für nicht nötig hält.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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