Berlin: (hib/WOL) Am kommenden Montag, 6. November, werden 12 Sachverständige zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Anträgen der Opposition zur "Anti-Terror-Datei" und zum "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" Stellung nehmen. Im Fokus der Diskussion stehen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder ( 16/2950) und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ( 16/2921). Diskutiert werden dazu ein Antrag der Bündnisgrünen zur "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Antiterrordateien und Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst" ( 16/2071), ein Antrag der Linksfraktion zur "Erhaltung des Trennungsgebotes durch Nicht-Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten" ( 16/2624), ein Antrag der Bündnisgrünen zur "Beibehaltung der zeitlichen Befristung und zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Betroffenen bei den Antiterrorgesetzen" ( 16/2081) und zur "besseren Evaluierung der Antiterrorgesetze" ( 16/2072) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung, die "Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes präziser zu gestalten" ( 16/2671). Ort der Anhörung ist der Fraktionssaal der CDU/CSU im Reichstagsgebäude, Raum 3 N 001. Die Anhörung soll um 14 Uhr beginnen und bis circa 18 Uhr dauern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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