Berlin: (hib/MPI) Bei rund 858.000 Paaren ist im Juni 2006 eigenes Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) berücksichtigt worden. Das entspreche einem Anteil von 86 Prozent an allen so genannten Paar-Bedarfsgemeinschaften, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2892). Zu den angerechneten Einkommen zählten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Kapital- und Zinserträgen, Unterhaltsleistungen und Kindergeld. Der Bundesregierung liegen nach eigener Darstellung jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen keinen oder nur einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass die Regelung viele weibliche Erwerbslose schlechter stelle.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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