Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf -
07.11.2006
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will
das Weingesetz ändern. In ihrem Gesetzentwurf (
16/3226) schlägt sie dazu vor, den
Ländern weitere Regelungsbefugnisse zu übertragen. So
sollen sie zukünftig Wiederbepflanzungsrechte von einem
Anbaugebiet in ein anderes übertragen dürfen. Sie sollen
weiterhin zur Unterstützung des Steillagenweinbaus zulassen
können, dass die Hektarerträge von Steillagen und
Flachlagen innerbetrieblich saldiert werden können. Zudem will
die Regierung Bezeichnungen ändern. Für das Anbaugebiet
"Mosel-Saar-Ruwer" habe sich die Bezeichnung "Mosel" durchgesetzt
und aus dem "Qualitätswein mit Prädikat" soll
"Prädikatswein" werden. Der Bundesrat schlägt in seiner
Stellungnahme unter anderem vor, die von der Regierung geplante
Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des
Deutschen Weinbaufonds nicht durchzuführen. Dem stimmt die
Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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