Parlament soll Übereinkommen über den
Erwachsenenschutz genehmigen
Recht/Gesetzentwürfe - 07.11.2006
Berlin: (hib/BOB) Das Parlament soll das
Haager Übereinkommen vom Januar 2000 über den
internationalen Schutz von Erwachsenen und ein Begleitgesetz
über die innerstaatliche Umsetzung genehmigen. Das sehen zwei
Gesetzentwürfe der Bundesregierung (
16/3250,
16/3251) vor, die am Donnerstag auf der
Tagesordnung des Bundestages stehe. Die Regierung erläutert,
aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der zunehmenden
Mobilität auch älterer Menschen sei vermehrt mit
grenzüberschreitenden Betreuungsmaßnahmen für
Erwachsene zu rechnen. Vor diesem Hintergrund solle eine
staatsvertragliche Regelung bei Sachverhalten mit
Auslandsberührung mehr Rechtsicherheit und -klarheit schaffen
und dadurch den Schutz von betreuungsbedürftigen Erwachsenen
verbessern. Das Übereinkommen sehe eine zentrale Behörde
nach dem Erwachsenenschutzübereinkommen vor, so die Regierung.
Als solche solle das ab Januar nächsten Jahres zu errichtende
Bundesamt für Justiz in Bonn fungieren.
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