Im Bundestag notiert: Änderungen im Erb-, insbesondere im
Pflichtteilsrecht
Recht/Antwort - 07.11.2006
Berlin: (hib/BOB) Das
Bundesjustizministerium prüft derzeit "punktuelle
Änderungen im Erb-, insbesondere im Pflichtteilsrecht". Dies
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3222) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3056) mit. Ein Zeitpunkt über den
Abschluss der Prüfung könne noch nicht genannt werden.
Bei Vorlage eines Referentenentwurfs würden die Fraktionen des
Bundestags eingebunden. Maßgebend sei in diesem Falle die
gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf