Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat
am Mittwochvormittag den Entwurf der Bundesregierung für das
Jahressteuergesetz 2007 (
16/2712,
16/3036) in geänderter Fassung angenommen.
Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet
werden. Die Koalitionsfraktionen votierten für die Vorlage,
FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen,
während sich die Linksfraktion enthielt. Union und SPD hatten
34 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf vorgelegt, die
der Ausschuss mehrheitlich annahm. Sieben
Änderungsanträge der FDP sowie vier
Änderungsanträge der Bündnisgrünen sowie ein
Entschließungsantrag dieser Fraktion fanden dagegen keine
Mehrheit. Eine wesentliche Änderung am Regierungsentwurf
stellt der Verzicht auf eine Regelung dar, wonach Steuerschulden
eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als
"Masseverbindlichkeiten" gelten sollten. Damit hätte der
Fiskus die Möglichkeit erhalten, seine Steuerausfälle zu
begrenzen und eine "Ungleichbehandlung" zwischen ihm und den
übrigen Gläubigern zu beseitigen. Die
Koalitionsfraktionen unterstrichen, der Verzicht auf diese Regelung
sei auf Bedenken der Rechtspolitiker zurückzuführen
gewesen. Die Problematik der Steuerausfälle im
vorläufigen Insolvenzverfahren bedürfe noch weiterer
Erörterung, hieß es. Daher solle sie in einem anderen
Gesetzgebungsverfahren spätestens im kommenden Jahr geregelt
werden. Die Bündnisgrünen und die FDP hatten in ihren
Änderungsanträgen ebenfalls die Streichung dieser
Regelung vorgeschlagen. Ein weiteres Anliegen der
Oppositionsfraktionen betraf die pauschale Besteuerung von
Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten oder
Kunden. Hier hatte der Regierungsentwurf einen pauschalen
Steuersatz von 45 Prozent vorgesehen, den die Koalitionsfraktionen
nun auf 30 Prozent reduzierten. Daneben wurde die Begrenzung auf
den Höchstbetrag von 10.000 Euro jährlich so gestaltet,
dass sie nicht nur für alle insgesamt im Wirtschaftsjahr
gewährten Zuwendungen gilt, wie es die Regierung vorgesehen
hat, sondern auch für jede einzelne Zuwendung. Damit
können einzelne Zuwendungen pauschal besteuert werden, bis der
Höchstbetrag von 10.000 Euro erreicht ist. Dagegen wird es bei
der rückwirkenden Besteuerung von Steuerstundungsmodellen zum
1. Januar 2006 bleiben. Die FDP hatte in ihrem Änderungsantrag
argumentiert, diese Rückwirkung werde von vielen
Sachverständigen für verfassungswidrig gehalten. Die
geplante Einschränkung solle daher erst vom kommenden Jahr an
gelten. Die Koalition wies diese Argumentation mit dem Hinweis
zurück, der Bundesfinanzhof habe eine "unechte"
Rückwirkung zugelassen. Um diese handele es sich, weil der
Beschluss vor dem Ende des steuerlichen Veranlagungszeitraums 2006
zustande kam. Das Thema der Rückwirkung hatten die
Bündnisgrünen auch in ihrem Entschließungsantrag
aufgegriffen und einen grundlegenden "Kulturwandel" im
Besteuerungsverfahren verlangt. Sie schlugen vor, dass über
Steuersparmodelle künftig bereits entschieden werden solle,
bevor die Anleger entsprechende Investitionen getätigt
hätten und nicht erst danach. Dies bedeute für sie mehr
Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Die
SPD zeigte sich froh darüber, dass es bei der Rückwirkung
bleibt. Damit werde deutlich gemacht, dass solche
Gestaltungsmodelle nicht mehr zugelassen würden. Nur ein
kleiner Teil von Anlegern ziehe einen Nutzen daraus. Das Festhalten
an der Regelung sei ein Zeichen für die Entschlossenheit der
Koalition, ihre Ankündigungen durchzusetzen. Auch die Union
sprach von einem "guten Gesetz", das durch die Änderungen noch
besser geworden sei. Die Liberalen monierten hingegen, dass ein
Beitrag zur weiteren Steuervereinfachung und zur Transparenz des
Steuerrechts nicht gelungen sei. Das rückwirkende
Inkraftsetzen von Besteuerungstatbeständen stelle einen
Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung dar. Positiv
sei der Rückzug in der Frage des Zugriffs des Fiskus im
Insolvenzverfahren. Die Linke stellte fest, dass mit einem solchen
Gesetz Vereinfachungen nicht gelingen könnten. Die
Bündnisgrünen fügten hinzu, auf die insgesamt 231
Änderungen des Steuerrechts durch dieses Gesetz sollte die
Koalition nicht stolz sein. Die Änderungsvorschläge der
Koalition stellten Reparaturversuche an der bislang verfehlten
Steuerpolitik dar. Auch die Grünen diagnostizierten "viele
Verkomplizierungen und Nachbesserungen falscher Regelungen".