Berlin: (hib/HAU) Die in der Novelle der
Bundesregierung enthaltenen Änderungen der
Urheberrechtsvergütung (
16/1828) finden unter Experten wenig Zuspruch.
Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Der Entwurf sieht
vor, die bisher geltenden, staatlich festgelegten pauschalen
Vergütungssätze zwischen Elektronikindustrie und Urhebern
abzuschaffen. Stattdessen ist vorgesehen, beide Parteien die
Regelung der Vergütung aushandeln zu lassen. Professor
Jürgen Becker von der Zentralstelle für private
Überspielungsrechte lehnte die Vorlage ab. Sie sei nicht
geeignet, die angemessene Vergütung von Urhebern langfristig
zu sichern. Die Anknüpfung der Vergütung an Preise
elektronischer Geräte, wie in dem Entwurf vorgesehen, sei
rechtspolitisch verfehlt. Es handle sich um urheberrechtsfremde
Kriterien, die in keinem Zusammenhang mit dem Wert des
Urheberrechts stünden und stattdessen dieses Recht
aushöhlten. Benno H. Pöppelmann von der Initiative
Urheberrecht sah den Bedarf für eine Neuregelung der
Vergütung durchaus gegeben. Diese seien schließlich seit
1985 nicht mehr angehoben worden. Die neuen Regelungen würden
jedoch zu einer weiteren Absenkung führen. Ebenfalls für
eine Anpassung nach oben plädierte Christian Sprang vom
Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Dies habe die
Bundesregierung selber in ihrem Verwertungsbericht angeregt. Wenn
man nun einer weiteren Einschränkung das Feld bereite, sei das
nicht akzeptabel. "Das Gesetz ist ein Irrweg", sagte Professor
Artur-Axel Wandtke von der Humboldt Universität Berlin. Die
von der Bundesregierung vorgeschlagene "Selbstregulierung"
funktioniere nicht, da keine gleichstarken Partner aufeinander
träfen. Es sei mit einer massiven Schlechterstellung der
Kreativen zu rechnen. Mit dem Gesetz habe man ein
"kulturpolitisches Problem" geschaffen, sagte Olaf Zimmermann vom
Deutschen Kulturrat. Im Mittelpunkt der Vergütungsregelung
stünde nicht die Leistung des Urhebers, sondern der Preis
elektronischer Geräte. Eigentlich, so Zimmermann, solle der
Staat den Schwachen vor dem Starken schützen. Dieses Gesetz
schütze jedoch die starke Industrie vor dem schwachen
Künstler. Für die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft
lehnte Professor Mathias Schwarz das Gesetz ab. Zwar sei im
Gesetzestext dem Urheber eine angemessen Vergütung seiner
Leistung zugestanden worden, doch werde durch die konkrete
Ausgestaltung das Gegenteil erreicht. Befürwortet wurde der
Entwurf hingegen von Till Barleben vom Zentralverband
Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Das Vergütungssystem
müsse flexibel an die fortschreitende technische und
wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dies erfordere eine
Abkehr vom System der gesetzlich festgelegten
Vergütungssätze. Es sei zu begrüßen, dass der
Gesetzgeber die Bestimmung angemessener Vergütungen in die
Hände der beteiligten Parteien lege. Auch Katrin Bremer vom
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien begrüßte den Regierungsentwurf. Die Industrie
sehe sich nach geltendem Recht vermessenen Forderungen von bis zu
800 Millionen Euro gegenüber. Eine Neuregelung des
urheberrechtlichen Vergütungssystems sei daher dringend
nötig. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Abgabe auf
höchsten fünf Prozent des Verkaufspreises sei sachgerecht
und verfassungsrechtlich geboten.