Berlin: (hib/MPI) Der Bund wird sich im
kommenden Jahr stärker an den Wohn- und Heizkosten von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern beteiligen als bislang geplant.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf (
16/3269) vorgelegt, wonach der Bund 4,3 statt
der im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt vorgesehenen 2
Milliarden Euro der von den Kommunen zu tragenden Ausgaben
übernimmt. Das entspricht einer Beteiligungsquote des Bundes
von 31,8 Prozent. In den Jahren 2005 und 2006 lag sie den Angaben
zufolge noch bei 29,1 Prozent. Bund und Länder hatten sich
Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt im
Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den
Wohnkosten geeinigt. Die Kommunen hatten 5,8 Milliarden Euro
verlangt. Mit der "Hartz-IV"-Reform war festgelegt worden, dass die
Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und
Heizkosten entlastet werden. Bund und Länder konnten sich
jedoch nicht darauf verständigen, welche Be- und
Entlastungspositionen der Kommunen als Berechnungsgrundlage
herangezogen werden sollten. "Um den Kommunen Planungssicherheit zu
geben", wird laut Entwurf nun eine Beteiligung von 4,3 Milliarden
Euro festgelegt. Insgesamt sei mit Leistungen für Unterkunft
und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu rechnen,
heißt es weiter. In den Jahren nach 2007 soll nach dem Willen
der Koalition die Veränderung der Zahl der
Alg-II-Bedarfsgemeinschaften maßgeblich für die
Anpassung der Bundesbeteiligung sein. Unterdessen verlangt die
Fraktion Die Linke in einem Antrag (
16/3302) bundesweite Mindeststandards für
angemessenen Wohnraum für Alg-II-Empfänger. Diese sollen
nach Vorstellungen der Linksparlamentarier im ersten Jahr des
Leistungsbezuges ihre bisherigen Wohnkosten in voller Höhe
erstattet bekommen. Danach soll eine "angemessen" große
Wohnung samt Betriebskosten vom Staat bezahlt werden. Als
Maßstab sollen die Vorgaben aus dem sozialen Wohnungsbau
dienen. Die Abgeordneten setzen sich ferner dafür ein, dass
die Festsetzung der Wohnkosten auf den örtlichen Mietspiegel
Bezug nimmt, deren Mittelwerte nicht unterschritten werden
dürften. Sofern die tatsächlichen Wohnkosten eines
Alg-II-Empfängers nach Ablauf der Jahresfrist höher sind,
soll vor einer Aufforderung zur Wohnkostenreduzierung jeder
Einzelfall geprüft werden, heißt es weiter.