Berlin: (hib/BOB) Den Einsatz
pensionierter Beamter als örtliche Sitzungsvertreter der
Staatsanwaltschaft und als Rechtspfleger schlägt der Bundesrat
vor. Vor dem Hintergrund der personellen Situation bei den
Gerichten und Staatsanwaltschaften und einer hohen Arbeitsbelastung
ist die Länderkammer der Auffassung, dass der Sitzungsdienst
in geeigneten, einfach gelagerten Fällen "erhebliche
Ressourcen" bei den Staatsanwaltschaften freisetzen könnte.
Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (
16/3228) vorlegt. Auch dringend notwendige
Arbeiten, für die wegen der hohen Geschäftsbelastung im
gehobenen Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
bis auf Weiteres kein zusätzliches Personal zur Verfügung
stehe, könnten derzeit nicht oder nur unzureichend erledigt
werden. Zur Entlastung des vorhandenen Personals könnten
beispielsweise für dringend erforderliche systematische
Registerumschreibungen oder in Zwangsversteigerungs- und
Zwangsverwaltungsverfahren pensionierte Rechtspfleger eingesetzt
werden. Bei der Bundesregierung stößt der Gesetzentwurf
auf Ablehnung. Sie habe zwar grundsätzlich Verständnis
für das Anliegen des Entwurfs, durch den Einsatz
zusätzlicher Personalreserven der hohen Arbeitsbelastung bei
den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu begegnen. Sie sei jedoch
nicht der Ansicht, dass die vorgeschlagenen "Reaktivierung" von
Ruhestandsbeamten hierfür der richtige Weg ist. Die
Justizverwaltungen verfügten vielmehr über eine stetig
steigende "stille Reserve" an beurlaubten Beamtinnen und Beamten,
von denen viele gern - gegebenenfalls auch zeitlich begrenzt - eine
(Teilzeit-)Beschäftigung aufnehmen würden. Abgesehen
davon sei der Gesetzentwurf des Bundesrates verfassungsrechtlich
"nicht unproblematisch", da hoheitliche Befugnisse nur
Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten
seien.