Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
das geplante Verkaufsverbot für elektrische
Zigarettenstopfmaschinen im Privatgebrauch erst in Kraft setzen,
wenn die EU-Kommission eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.
Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des
Bundesrates (
16/3285) zu dem dritten Gesetz zur
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (
16/2951) hervor. Der Bundestag will das Gesetz
am heutigen Donnerstag verabschieden. Der Bundesrat hatte gegen das
geplante Verbot Bedenken geäußert. So stelle sich zum
einen die Frage, wie und wem gegenüber ein solches Verbot
durchgesetzt werden soll. Es sei zu befürchten, so die
Länderkammer, dass eine Rechtsnorm geschaffen werde, die
mangels effektiver Kontrollmöglichkeiten in der Praxis ins
Leere läuft. Mit dem Ziel der Entbürokratisierung sei der
Gesetzentwurf in dieser Hinsicht nicht vereinbar. Zum anderen
widerspreche ein Verkaufsverbot auch dem EU-Recht. Wenn Geräte
im Handel angeboten würden, welche die Herstellung einer
großen Stückzahl von Zigaretten zum privaten Verbrauch
elektrisch ermöglichen, käme nach Auffassung des
Bundesrates kein Käufer auf die Idee, dass er dadurch zum
Steuerhinterzieher wird - es sei denn, die Hersteller wären
verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass der Betrieb
des gekauften Gerätes verboten ist. Eine solche Regelung
würde "eine Fülle von Umständlichkeiten" nach sich
ziehen, heißt es in der Stellungnahme, die das
Steueraufkommen nicht sichern würden.