Berlin: (hib/MIK) Der Bund soll im
kommenden Jahr 270,5 Milliarden Euro ausgeben können. Dies
beschloss der Haushaltsausschuss in der Nacht zum Freitag in der so
genannten Bereinigungssitzung. Für den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Haushalt 2007 (
16/2300) stimmten in der durch den
Haushaltsausschuss geänderter Fassung die Koalition von
CDU/CSU und SPD; die drei Oppositionsfraktionen von FDP,
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab.
Im Regierungsentwurf waren für 2007 Ausgaben von insgesamt
267,6 Milliarden Euro vorgesehen. Somit wurde während der
insgesamt vierwöchigen Beratungen im Haushaltsausschuss der
Ansatz um 2,9 Milliarden Euro erhöht. Dies bedeutet eine
Steigerung von 3,4 Prozent gegenüber diesem Jahr. Ohne die
haushaltsneutrale Weiterleitung des Aufkommens eines
Umsatzsteuerpunktes an die Bundesagentur für Arbeit
beträgt die Steigerung laut Finanzministerium 0,9 Prozent.
Für Investitionen sind jetzt 23,96 Milliarden Euro eingeplant.
Das sind 414 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf
vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme sinkt gegenüber dem
Regierungswurf um 2,42 Milliarden Euro auf 19,58 Milliarden Euro.
Die Steuereinnahmen sollen 2007 insgesamt 220,53 Milliarden Euro
betragen. Im Regierungsentwurf wurden sie noch auf 214,53
Milliarden Euro geschätzt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde das Bundesministerium der
Finanzen ermächtigt, die aufgenommenen und im Haushaltsjahr
2007 fällig werdenden Kredite des ERP-Sondervermögens bis
zur Höhe von 1,31 Milliarden Euro zum Zwecke der gemeinsamen
Kreditaufnahme als Schulden des Bundes in Form eines
Schuldbeitritts mit zu übernehmen. Außerdem beschloss
der Ausschuss einstimmig, im kommenden Jahr die Planstellen bei den
obersten Bundesbehörden um 1,2 Prozent zu reduzieren. Bisher
mussten die Ministerien jährlich 1,5 Prozent ihres Personals
zurückfahren. Darüber hinaus forderte der Ausschuss die
Regierung auf, "titelscharf" darzustellen, wie sich die
Personalausgaben in den vergangenen 15 Jahren entwickelt haben.
Nicht durchsetzen konnte sich die Linksfraktion mit einem Antrag,
den Bundesbehörden zu untersagen, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit beratender oder Vorgesetzten-Funktion zu
beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden
Arbeits- oder Werkvertrag mit einem privaten Arbeitgeber haben.
Damit sollte die Exekutive vom "Lobby-Druck" entlastet werden.