Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
während ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der ersten
Jahreshälfte 2007 die Initiativen zur "besseren Rechtsetzung"
weiter vorantreiben. Diese umfassten neben dem Bürokratieabbau
auch die Rechtsvereinfachung sowie Folgenabschätzungen bei
allen wichtigen Vorschlägen und Initiativen der
Europäischen Kommission, wie aus ihrer Antwort (
16/3255) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3021) hervorgeht. Eine verlässliche
Schätzung der durch Bürokratie verursachten Kosten
europäischer Unternehmen liegt nach Regierungsangaben noch
nicht vor. Im Übrigen habe sie sich um Ziel gesetzt, in allen
Rechtsbereichen neue Informationspflichten soweit wie möglich
zu vermeiden und vorhandene Informationspflichten zu reduzieren.
Mit einem Ergebnis der von der EU-Kommission seit 2003
vorgenommenen Gesetzesfolgenabschätzung bei neuen
Regelungsvorhaben sei im ersten Halbjahr 2007 zu rechnen, teilt die
Regierung weiter mit. Dabei sollte besonders geprüft werden,
inwieweit ein externes Kontrollgremium die Qualität sichern
kann. Die Regierung erwartet, in diese Diskussion bereits eigene
Erfahrungen mit dem Nationalen Normenkontrollrat des Bundes
einbringen zu können, der mit dem Ziel des
Bürokratieabbaus eingerichtet wurde. Die Diskussion über
eine bessere Folgenabschätzung solle gemeinsam mit den
europäischen Institutionen sowie den anderen
EU-Mitgliedstaaten geführt werden.