Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist
nicht der Auffassung, dass die gerade beschlossenen Verordnungen
über allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung und über die Gasversorgung von
Tarifkunden zu mehr Bürokratie und zu höheren Kosten
für die Strom- und Gaskunden führen können. Dies
geht aus ihrer Antwort (
16/3257) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3066) hervor. Damit würden
Rechtsvorschriften an die Rahmenbedingungen des neuen
Energiewirtschaftsgesetzes angepasst und erhöhten damit die
Rechtssicherheit. Ein weiterer Schwerpunkt sei, die
Rahmenbedingungen für den Wechsel des Energielieferanten
verbessern und die Verbraucherrechte zu stärken. Auch davon
erwartet die Regierung positive Wirkungen für die Strom- und
Gaskunden. Dazu gehöre ebenso ein ausreichender
Informationsaustausch zwischen den Vertragspartnern. So diene etwa
eine rechtszeitige Unterrichtung des Vertragspartners über
beabsichtigte Preiserhöhungen nicht nur dem Verbraucherschutz,
sondern ermögliche auch einen Lieferantenwechsel. Zu weiteren
Gesetzesvorhaben im Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie befragt, heißt es in der Antwort, die
Bundesregierung habe sich noch nicht auf Eckpunkte für eine
Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
verständigt. In der Ressortabstimmung befinde sich dagegen der
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von
Preismissbrauch in der Energieversorgung und des
Lebensmittelhandels.