Berlin: (hib/ANK) Bundespräsident
Horst Köhler fertigt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur
Neuregelung der Flugsicherung (
16/240,
16/1161) nicht aus, da es verfassungswidrig
sei. Es könne die verfassungsrechtlich gebotene Steuerung und
Kontrolle der Flugsicherung nicht auf Dauer gewährleisten.
Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten
(
16/3262) hervor. Das Gesetz erlaube nach einer
Frist von 20 Jahren die Verlagerung der Flugsicherung ins Ausland,
was die Aufsicht durch den Bund erheblich erschwere. Bei der
Privatisierung der Flugsicherung käme dem Bund mit einem
Anteil von 25,1 Prozent nur eine Vetoposition zu. Die
verfassungsrechtlich notwendige Einflussnahme auf die
Geschäftsführung wäre jedoch nicht möglich. Der
Bundespräsident beruft sich auf Artikel 87d Absatz 1 des
Grundgesetzes, welcher eine gesetzliche Sicherstellung der
Durchsetzbarkeit des Bundeswillens voraussetze. Der vorgelegte
Gesetzentwurf biete aber keine Gewähr für gesellschafts-
und verwaltungsrechtliche Einflussmöglichkeiten auf eine
privatisierte Flugsicherung. Darüber hinaus erlaube das
Grundgesetz lediglich eine Organisationsprivatisierung, nicht
jedoch die durch das Gesetz vorgesehene Kapitalprivatisierung der
Deutschen Flugsicherung GmbH.