Berlin: (hib/MPI) Der im Rahmen der
Gesundheitsreform vorgesehene Sanierungsbeitrag der
Krankenhäuser für die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) stößt auf ein unterschiedliches Echo. In ihrer
gemeinsamen Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss
am Montagnachmittag begrüßen die Spitzenverbände
der gesetzlichen Krankenkassen die geplante Regelung als
"praktikabel". Sie verlangen jedoch, dies auf die Entgelte für
neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auszuweiten. Der
Deutsche Caritasverband wendet sich in seiner Stellungnahme
nachdrücklich gegen einen Sanierungsbeitrag für
Krankenhäuser, der insgesamt rund 500 Millionen Euro betragen
würde. Die finanzielle Situation der Krankenhäuser lasse
dies nicht zu, betont der Caritasverband. Kritik kommt auch von den
Ärzteverbänden. Die Bundesärztekammer warnt vor
einem weiteren Personalabbau und einer damit verbundenen
schlechteren Patientenversorgung in den Kliniken. Der Gesetzentwurf
der Koalition (
16/3100) beinhaltet eine Änderung des
Krankenhausentgeltgesetzes, wonach für den Sanierungsbeitrag
unter anderem die Krankenhausrechnungen für voll- und
teilstationäre Leistungen bei gesetzlich versicherten
Patienten um 0,7 Prozent gekürzt werden sollen. Der Verein
demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ)
bedauert in seiner Stellungnahme, dass weiterhin die Kliniken nicht
generell für ambulante Versorgung geöffnet werden. "Damit
wird der Zustand der kostenintensiven doppelten Facharztschiene
festgezimmert", unterstreicht der VDÄÄ. Laut Entwurf darf
ein Krankenhaus künftig hoch spezialisierte Leistungen
ambulant erbringen, wenn es im Rahmen der Krankenhausplanung eines
Landes auf Antrag des Krankenhausträgers als geeignet dazu
bestimmt wird. Kontrovers fällt das Urteil der
Sachverständigen zu den Plänen der Koalition aus,
besondere Arzneimittel nur noch nach Zweitmeinung eines
spezialisierten Arztes verordnet werden dürfen. Vorgesehen
ist, dass bei gentechnisch entwickelten, biotechnologisch
hergestellten und anderen besonders teuren Arzneimitteln - etwa zur
Behandlung von Tumorerkrankungen - eine Abstimmung zwischen dem
behandelnden Arzt und einem "Arzt für besondere
Arzneimitteltherapie" erfolgen muss. Welche Anforderungen diese
Ärzte zu erfüllen haben, soll der Gemeinsame
Bundesausschuss festlegen. Während die Krankenkassen darin
eine ihrer alten Forderungen umgesetzt sehen, befürchtet die
Bundesärztekammer eine Einschränkung der
Therapiefreiheit. Die geplante Erleichterung der Abgabe von
einzelnen Tabletten wird vom Sozialverband VdK befürwortet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zweifelt hingegen
an, ob damit die Arzneimittelkosten wirklich gesenkt werden
können. Zudem stelle sich die Frage, ob es dem verordnenden
Arzt möglich ist, Apotheken zu benennen, die Teilmengen auch
tatsächlich abgeben, schreibt die KBV. Die Verbraucherzentrale
Bundesverband mahnt, die Ausgabe kleiner Medikamentenmengen
dürfe keinesfalls auf Kosten der Arzneimittelsicherheit gehen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
verweist darauf, dass bereits heute "nahezu sämtliche
Arzneimittel in therapiegerechten Packungsgrößen in den
Verkehr gebracht" würden. Die Krankentransportkosten sollen
nach den Vorstellungen von Union und SPD pauschal um drei Prozent
der vertraglich vereinbarten Vergütungen gekürzt werden.
Die Spitzenverbände der Krankenkasse zweifeln in ihrer
Stellungnahme an, ob die Neuregelung tatsächlich zu
Einsparungen führen wird. Die Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di kritisiert, dass von der Reduzierung in besonderem
Maße behinderte und pflegebedürftige Menschen betroffen
sein werden, die ohnehin in der Regel über ein geringes
Haushaltseinkommen verfügten. Der Ausschuss beendet seine
Anhörungen zum Gesetzentwurf der Koalition sowie zu
Anträgen der drei Oppositionsfraktionen (
16/1928,
16/1997 und
16/3096) am morgigen Dienstag. Von 8 bis 14 Uhr
soll es dann im SPD-Fraktionssitzungssaal im Reichstagsgebäude
(3 S 001) um die Finanzierungsfragen gehen, unter anderem steht der
umstrittene Gesundheitsfonds, der Zusatzbeitrag und der
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich auf der
Tagesordnung.