Berlin: (hib/ANK) Der formelle Unterschied
zwischen verheirateten Beamten und solchen, die in eingetragenen
Lebenspartnerschaften leben, rechtfertigt eine unterschiedliche
Besoldung, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3076). Von einer Benachteiligung
Homosexueller sei aber keine Rede, schließlich sei
Homosexualität kein zwingendes Merkmal einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft. Deshalb knüpfe der
"Verheiratetenzuschlag" für Beamte nicht an die
persönliche Eigenschaft der Heterosexualität, sondern an
den Familienstand "verheiratet" an. Der verfassungsrechtliche
Schutz der Ehe berechtige zur Begünstigung von Verheirateten.
Auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz könne kein
Rechtsanspruch eingetragener Lebenspartner auf Beihilfe abgeleitet
werden.