Berlin: (hib/ANK) Als Konsequenz des
Transrapidunglücks am 22. September sind die
Betriebsvorschriften verschärft und die Sonderfahrzeuge mit
GPS-Sendern ausgestattet worden. Diese ermöglichten eine
Positionsbestimmung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3247) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3041) mitteilt. Darüber hinaus
müsse das Personal zusätzliches Fahrtraining absolvieren.
Die Regierung weist aber auch darauf hin, dass das
Eisenbahnbundesamt nicht für die Transrapid-Versuchsstrecke im
Emsland zuständig ist. Verantwortlich für die
Unfalluntersuchung sei die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr. Wann der Betrieb auf der
Teststrecke wieder aufgenommen wird, sei erst nach Abschluss der
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abschätzbar. Nach Ansicht
der Regierung müssen für die geplante Transrapidstrecke
zwischen dem Münchener Hauptbahnhof und dem dortigen Flughafen
keine neuen Sicherheitssysteme entwickelt werden. Es genüge,
geeignete Systeme aus dem Schienenverkehr anzupassen. Ob die
geplante Strecke in München durch zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen teurer wird, könne derzeit noch
nicht beantwortet werden. Die Deutsche Bahn Magnetbahn GmbH als
zukünftiger Betreiber der geplanten Münchener Strecke
muss nach Auskunft der Regierung ein Sicherheitskonzept
vorlegen.