Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrechnungshof
hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
erhebliche Mängel festgestellt. Diese hätten vor allem
den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so
genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die
Steuerung der Aufgabenerledigung betroffen, wie aus den Bemerkungen
des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
des Bundes für das Jahr 2006 (
16/3200) hervorgeht. Unter heißt es
darin, der Grundsatz des "Förderns" sei nicht ausreichend
umgesetzt worden. Die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und
Arbeitsagenturen sowie die zugelassenen kommunalen Träger
hätten nicht alles getan hätten, um erwerbsfähige
Hilfebedürftige in Arbeit zu integrieren oder sie diesem Ziel
näher zu bringen. Im Durchschnitt hätten die
Arbeitsuchenden drei Monate auf ein qualifiziertes
Erstgespräch gewartet, in dem die beruflichen Stärken und
Schwächen herausgearbeitet werden sollen.
Eingliederungsvereinbarungen seien durchschnittlich erst nach vier
Monaten und in etwa der Hälfte der geprüften Fälle
überhaupt nicht getroffen worden. Häufig hätten es
die Stellen unterlassen, Vermittlungsvorschläge zu
unterbreiten und den Ergebnissen von Bewerbungen nachzugehen. Bei
einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Ein-Euro-Jobs
hätten die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen. Die zu
erledigenden Tätigkeiten seien nicht im öffentlichen
Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral
gewesen. Bei weiteren 50 Prozent der geförderten
Maßnahmen sei die Förderfähigkeit zweifelhaft, so
die Rechnungsprüfer, weil die Stellen keine Kenntnis über
Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten und
Qualifizierungen hatten. Ferner sei nicht ausreichend geklärt,
welche Befugnisse die Bundesagentur für Arbeit und die
Arbeitsgemeinschaften hatten. Auch die unzureichende Aufsicht und
Steuerung durch das Bundesarbeitsministerium habe mit zu den
Verwaltungsdefiziten beigetragen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt,
das Instrument der Eingliederungsvereinbarung zügig und
zielgerecht zu nutzen, um die erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder
wenigstens Integrationsfortschritte zu erzielen. Bei den
Ein-Euro-Jobs seien verbindliche Regeln erforderlich, um zu
verhindern, dass damit Pflichtaufgaben der öffentlichen
Verwaltung oder Aufgaben privater Einrichtungen auf Kosten des
Bundeshaushalts erledigt und reguläre Arbeitsplätze
verdrängt werden. Der Bund müsse sicherstellen
können, dass die Haushaltsmittel bundesweit
rechtmäßig und wirtschaftlich eingesetzt werden,
heißt es weiter. Im Gesetz sollte daher klargestellt werden,
dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsgemeinschaften
verbindliche Weisungen erteilen kann. Ebenso sollten einheitliche
Vollzugsmaßstäbe vorgegeben werden können. Diese
seien notwendig, um beurteilen zu können, ob das
Organisationsmodell "Arbeitsgemeinschaft" oder das
Organisationsmodell "zugelassener kommunaler Träger" die
Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich gewährleistet.
Darüber hinaus müsse das Bundesarbeitsministerium im
kommenden Jahr mit der Bundesagentur frühzeitig Ziele
vereinbaren, an denen der Erfolg der Arbeit objektiv gemessen
werden kann. Solange eine wirksame Steuerung über bindende
Ziele nicht funktioniere, sollte das Ministerium mit Mitteln des
Aufsichtsrechts sicherstellen, dass die Arbeitsgemeinschaften
rechtmäßig und wirtschaftlich arbeiten.