Grüne: Deutschkenntnisse nicht zur Voraussetzung für
ein Bleiberecht machen
Inneres/Antrag - 16.11.2006
Berlin: (hib/ANK) Deutschkenntnisse
dürfen nicht zur Voraussetzung für ein Bleiberecht von
Ausländern gemacht werden, fordert die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen in einem Antrag (
16/3340). Da die bisher in Deutschland geduldet
lebenden Ausländer von Sprachkursen ausgeschlossen seien,
wäre diese Bedingung unverhältnismäßig,
heißt es. Ein wirksames Bleiberecht könne auch nicht auf
einer Verlängerung der Duldungszeit basieren. Stattdessen
sollten begünstigte Ausländer sofort eine
Aufenthaltsgenehmigung erhalten, fordern die Grünen. Nur eine
großzügig bemessene Bleiberechtsregelung könne zu
einer geringeren Zahl so genannter Kettenduldungen führen.
Darüber hinaus dürfe man die Erteilung eines Bleiberechts
nicht davon abhängig machen, ob ein Betroffener ein
Arbeitsverhältnis vorweisen kann. Geduldete Ausländer
hätten praktisch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, weshalb diese
Voraussetzung unrealistisch sei. Die Abgeordneten fordern
außerdem, eine geplante Bleiberechtsregelung nicht mit einer
Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu
verknüpfen. Die Grünen berufen sich auf Medienberichte
über ein Eckpunktepapier von Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) und Äußerungen verschiedener
Landesinnenminister, denen zufolge ein Bleiberecht nur für
rund 180.000 langjährig in Deutschland geduldete
Ausländer vorgesehen sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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