Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen will klare Regeln für die
genetische Untersuchung bei Menschen schaffen. Sie hat dazu einen
Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz (
16/3233) vorgelegt. Ziel des Gesetzes sei es,
"den mit der genetischen Untersuchung menschlicher genetischer
Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren für die
Achtung und den Schutz der Menschenwürde, die Gesundheit und
die informationelle Selbstbestimmung zu begegnen", heißt es
in der Begründung. Gleichzeitig sollen die Chancen der
Gendiagnostik gewahrt bleiben. Die Fraktion strebt ein allgemeines
Diskriminierungsverbot an, mit dem sichergestellt werden soll, dass
die genetische Verfassung eines Menschen nicht zu Benachteiligungen
im Arbeitsleben oder beim Abschluss von Versicherungen führt.
Ferner wollen die Abgeordneten das Recht des Einzelnen auf
Nichtwissen festschreiben. Niemand dürfe gezwungen werden,
seine genetische Disposition zur Kenntnis nehmen, heißt es
dazu. Notwendig sei zudem, die Qualität von genetischen
Untersuchungen zu gewährleisten. Diejenigen, die Gentests
machen, sollten deshalb ihre Fachkenntnis und Zuverlässigkeit
unter Beweis stellen. Zudem will die Fraktion konkrete
Anforderungen an die Aussagefähigkeit von Gentests stellen.
Dazu soll unter anderem eine Gendiagnostik-Kommission eingerichtet
werden. Die Parlamentarier fordern zudem umfassende Aufklärung
und Beratung vor der Einwilligung in einen genetischen Test. Bei
vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen sei auf die
psychosoziale Beratung hinzuweisen. Für Minderjährige und
nichteinwilligungsfähige Menschen müsse es besondere
Schutzbestimmungen geben, so die Grünen. Außerdem
dürften genetische Untersuchungsergebnisse nicht an
Versicherungen, Arbeitgeber und Polizei weitergegeben werden.