Berlin: (hib/MPI) Das zum 1. Mai 2006 in
Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
(AVWG) hat nach Darstellung der Bundesregierung den Ausgabenanstieg
für Medikamente gestoppt. Das Gesetz "ist erfolgreich und
entlastet die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig", betont
die Regierung in ihrer Antwort (
16/3248) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3065). Die Regierung verweist auf
Hochrechnungen der Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA), nach denen bis zum Jahresende mit
einem Rückgang der Arzneimittelausgaben im Vergleich zum Jahr
2005 zu rechnen ist. Allein die Preise für so genannte
Festbetragsarzneien seien in diesem Jahr um rund acht Prozent
gesunken. Als Festbetrag wird die Höchstgrenze bezeichnet, bis
zu der gesetzliche Kassen bestimmte Medikamente und Hilfsmittel
bezahlen. Weiter heißt es, von der Möglichkeit der
Zuzahlungsbefreiung für preiswerte Festbetragsmedikamente -
zurzeit 2.500 Arzneimittel - profitierten Krankenkassen und
Versicherte. Der zehnprozentige Herstellerabschlag für
patentfreie Arzneimittel mit gleichen Inhaltsstoffen, die von
mehreren Unternehmen angeboten werden (so genannte Generika) habe
die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von April bis September
2006 um 243 Millionen Euro entlastet, führt die Regierung
unter Berufung auf Angaben des Verbandes Pro Generika weiter aus.
Der Herstellerabschlag werde im Jahr 2006 insgesamt rund 365
Millionen Euro erreichen. Darüber hinaus habe die
Festbetragsfestsetzung zum 1. Juli laut Bundesverband der
Betriebskrankenkassen die GKV in den beiden ersten Monaten ihrer
Geltung rechnerisch 60 Millionen Euro an Kosten erspart,
heißt es in der Antwort. Insgesamt hätten die Regelungen
des AVWG zu einer "deutlichen Belebung des Preiswettbewerbs"
beigetragen.