Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
hält eine bevölkerungsweite Aufklärungskampagne zum
illegalen Konsum der Droge Crystal Speed (Metamphetamin) zurzeit
für "nicht sinnvoll". Aufgrund der gegenwärtigen
Erkenntnislage sei davon auszugehen, dass es sich in Deutschland um
ein "regional begrenztes Problem" handele, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/2968). Diese hatte unter Berufung auf eine
UN-Studie darauf hingewiesen, dass die Verbreitung des
Betäubungsmittels in Europa zunehme. Die Regierung betont,
Metamphetamin sei hauptsächlich in Bayern, Sachsen und
Thüringen sichergestellt worden. Die beschlagnahmte Menge sei
im Jahr 2005 mit weniger als 17 Kilogramm "vergleichsweise gering"
ausgefallen. Es sei davon auszugehen, dass der größte
Teil der Drogen auf dem Markt aus Tschechien stammt, wo - neben der
Slowakei - eine größere Zahl kleinerer Drogenlabors
bestehe und die Substanz unter dem Namen "Pervitin" seit langem
verbreitet sei. Zur Aufklärung über Drogen biete die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit 2001
das Suchtpräventionsprojekt
www.drugcom.de an. Der Schwerpunkt des
Angebots liege auf illegalen Drogen. Auf der Webseite genutzt
werden könnten ein ausführliches Lexikon zu illegalen
Drogen, so auch zu Crystal, Selbsttests zu verschiedenen Substanzen
und eine anonyme Online-Beratung per E-Mail und Chat. Crystal Speed
ist ein pulverförmiges, leicht kristallines Rauschmittel, das
zumeist "gesnieft" oder geraucht, aber auch geschluckt und
gespritzt werden kann. Der Kleinen Anfrage zufolge wirkt Crystal
aufputschend und führt zu einem gesteigerten
Selbstbewusstsein, vermindert Schmerzempfinden und schaltet Hunger-
und Durstgefühl aus. Die Langzeitschäden der Droge seien
erheblich: Neben psychischen Störungen führe Crystal zu
einem schnellen Verfall wichtiger körperlicher Organe und
Funktionen. Die Grünen hatten dargestellt, dass die
Herstellung vergleichsweise einfach sei, da der Grundstoff Ephedrin
aus herkömmlichen und frei verkäuflichen
Erkältungsmitteln gewonnen werden könne. Dem widersprach
die Regierung. In Deutschland seien Ephedrin- oder
Pseudoephedrin-haltige Arzneimittel allesamt nicht frei
verkäuflich, sondern apothekenpflichtig und zum Teil auch
verschreibungspflichtig. Metamphetamin unterliege dem
Betäubungsmittelgesetz; bei Verstößen gegen die
Bestimmungen drohten Geld- oder Freiheitsstrafen.